Tierhalterrecht

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Tierhalterrecht

Wann haften Sie als Tierhalter? Die Tierhalterhaftung unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften. Kommt durch ein Tier ein anderer zu Schaden, kann der Tierhalter hierfür verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung ist immer, dass sich durch das Verhalten des Tieres eine sogenannte typische Tiergefahr verwirklicht hat. In diesem Fall führt die Tierhalterhaftung als Sonderform der Gefährdungshaftung für den Halter eines Tieres unabhängig von einem Verschulden zu der Verpflichtung, entstandene Schäden zu ersetzen. Was sich zunächst einfach anhört, kann im Schadensfall bei den vielen möglichen Konstellationen durchaus unübersichtlich werden. Verletzt beispielsweise bei einer Hundebegegnung ein Tier ein anderes, kann sich in beiden Tieren eine Tiergefahr verwirklicht haben und dies nur zu anteiliger Haftung führen.

Pferderecht kantzlei birgit blank

Wird ein Reiter, der ein fremdes Pferd in Form der Reitbeteiligung nutzt, durch ein Pferd geschädigt, ist die Regulierung oft von den individuellen Vereinbarungen abhängig. Zuletzt ist auch immer die Schadenhöhe und insbesondere die Bemessung des möglichen Schmerzensgeldes abhängig vom Einzelfall. Die Kanzlei unterstützt beratend bei der Gestaltung von Vereinbarungen vor Schadenseintritt bis hin zur Abwehr oder Durchsetzung von Forderungen im Schadenfall auf dem Gebiet des Zivilrechts.