Grundsätzlich haben wir uns auf die beschriebenen Bereiche im Medizinrecht sowie Pferderecht spezialisiert. Wir beraten zu Anliegen auf dem Gebiet des Zivilrechts.
Zu welchen Rechtsfragen wir Sie beraten können, lässt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Rechtsgebiete entnehmen. Manche Rechtsgebiete ähneln sich oder überschneiden sich jedoch mit Bereichen, die wir nicht abdecken können. Im Tierrecht erreichen uns manchmal Anfragen zur Tierhaltung oder Auseinandersetzungen mit Behörden. Also z.B., wenn Sie Auflagen zur Hundehaltung durch das Landratsamt erhalten. Auseinandersetzungen mit Behörden zählen zu dem Verwaltungsrecht. In diesem Bereich sind wir jedoch nicht tätig.
Auch im Bereich des Sozialrechts, also z.B. bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Krankenkasse sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Gerne dürfen Sie eine Anfrage stellen und wir prüfen zeitnah, ob wir Ihnen weiterhelfen können.