Der Kauf ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und der Verkäufer zur Übertragung und Übereignung des Kaufgegenstands verpflichtet. Pferd oder Auto, Hund oder Waschmaschine – Das Kaufrecht regelt die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes hier gleichermaßen. Die Kanzlei berät umfassend zu allen Fragen des Kaufrechts beginnend mit der Gestaltung von Kaufverträgen bis hin zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus Kaufrecht wie z.B. Gewährleistung bei Mangel, Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz und Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs.