Tierarzthaftung
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Tierarzthaftung
Auch Tierärzte sehen sich unter Umständen mit den Folgen einer möglicherweise oder auch nur vermeintlich fehlerhaften Behandlung konfrontiert. Ebenso wie in der Humanmedizin ist das Eintreten einer Komplikation nicht mit einer Fehlbehandlung gleichzusetzen. Auch hier ist der Anspruchssteller grundsätzlich beweisbelastet für alle anspruchsbegründenden Tatsachen. Besonders haftungsträchtig für den Tierarzt ist die Ankaufuntersuchung für Pferde. Im Rahmen einer Kauf- oder Ankaufuntersuchung werden umfassende Kenntnisse der Tiergesundheit vorausgesetzt. Wer hier klinische Befunde vorwerfbar übersieht oder fehlerhaft bewertet, läuft Gefahr sich am Ende mit weitreichenden Schadenersatzforderungen auseinandersetzen zu müssen.
Die Kanzlei berät zu allen Fragen im Bereich der
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