Tierarzthaftung
Rechtsgebiete
Die Schwerpunkte der Kanzlei
Tierarzthaftung
Auch im Bereich der Tierarzthaftung ist die Kanzlei konsequenterweise schwerpunktmäßig auf Seiten der Patienten – Besitzer tätig.
Besonders seit Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 häufen sich die Anfragen zur Abrechnungspraxis aber auch Fragen zur fachgerechten Behandlung als solche.
Wie in der Humanmedizin ist das Eintreten einer Komplikation nicht mit einer Fehlbehandlung gleichzusetzen. Auch hier ist der Anspruchssteller grundsätzlich beweisbelastet für alle anspruchsbegründenden Tatsachen.
Besonders fehleranfällig für den Tierarzt ist die Ankaufuntersuchung für Pferde. Im Rahmen einer Kauf- oder Ankaufuntersuchung werden umfassende Kenntnisse der Tiergesundheit vorausgesetzt. Wer hier klinische Befunde vorwerfbar übersieht oder fehlerhaft bewertet, läuft Gefahr, sich am Ende mit weitreichenden Schadenersatzforderungen auseinandersetzen zu müssen.